AGB
1. Geltungsbereich und Rangfolge
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln sämtliche Angebote,
Verträge, Lieferungen und Leistungen der Hilos GmbH, Sihlbruggstrasse 105, 6340 Baar,
Schweiz (nachfolgend «Hilos») gegenüber ihren geschäftlich handelnden Kunden (nachfolgend
«Kunde»).
1.2 Hilos richtet ihr Leistungsangebot grundsätzlich an Unternehmen, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts sowie selbstständig Erwerbende. Verträge mit
Konsumentinnen oder Konsumenten werden nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung geschlossen. Zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben
vorbehalten.
1.3 Diese AGB gelten mit Unterzeichnung eines Vertrags, einer Auftragsbestätigung oder eines
Angebots, mit Erteilung eines Auftrags, mit Annahme einer Leistung oder mit Beginn der
Leistungserbringung durch Hilos als angenommen. Sie gelten auch für zukünftige
Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts-, Einkaufs- oder
Bestellbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Hilos deren Geltung ausdrücklich und
schriftlich anerkennt. Die vorbehaltlose Annahme einer Bestellung oder die
Leistungserbringung durch Hilos gilt nicht als Anerkennung solcher Bedingungen.
1.5 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge, soweit die Dokumente nichts Abweichendes
bestimmen:
1. individuell unterzeichneter Einzelvertrag oder Nachtrag;
2. Auftragsbestätigung von Hilos;
3. Angebot von Hilos einschliesslich Leistungsbeschrieb, Preisblatt und allfälligem SLA;
4. Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), soweit dieser eine Datenbearbeitung im Auftrag
betrifft;
5. diese AGB.
1.6 Allgemein gehaltene Unterlagen, Präsentationen, Prospekte, Website-Inhalte,
Dokumentationen und technische Beschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot,
Vertrag oder Leistungsbeschrieb ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von Hilos sind, sofern darin nichts Abweichendes festgehalten ist, während 30
Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gültig.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
die schriftliche oder elektronisch signierte Annahme eines Angebots durch den Kunden;
die beidseitige Unterzeichnung eines Vertrags oder Nachtrags;
die schriftliche Auftragsbestätigung durch Hilos; oder
die widerspruchsfreie Entgegennahme bzw. Nutzung der Leistungen durch den Kunden.
2.3 Elektronische Kommunikation, insbesondere per E-Mail, Kundenportal oder elektronischer
Signatur, genügt der vereinbarten Schriftform, soweit nicht zwingendes Recht eine qualifizierte
Form verlangt.
2.4 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Davon ausgenommen sind operative Weisungen innerhalb eines bereits vereinbarten
Leistungsumfangs.
Leistungsumfang und Leistungserbringung
3.1 Hilos erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen IT-Consulting, IT-Support,
Projektmanagement, Softwareentwicklung, Systemintegration, Infrastruktur, Netzwerke,
Managed Services, Cloud, Hosting, Cybersecurity, Beratung, Beschaffung, Installation, Wartung
und Betrieb. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus dem jeweiligen
Vertrag, Angebot, Leistungsbeschrieb, Preisblatt oder SLA.
3.2 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang und
werden nach Aufwand gemäss den im Vertrag oder Preisblatt vereinbarten Ansätzen
verrechnet. Dies gilt namentlich für Analysen, Fehlerdiagnosen, Datenmigrationen,
Wiederherstellungen, Projektmanagement, Schulungen, Dokumentationen,
Sicherheitsvorfälle, Arbeiten ausserhalb der Servicezeiten und Leistungen im Zusammenhang
mit Drittprodukten.
3.3 Hilos erbringt Dienstleistungen mit fachgerechter Sorgfalt, nach anerkannten beruflichen
Standards und unter Einsatz qualifizierter Mitarbeitender. Soweit nicht ausdrücklich als
verbindlich zugesichert, schuldet Hilos keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder
geschäftlichen Erfolg.
3.4 Hilos ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeitende, Subunternehmer,
Lieferanten und andere Dritte beizuziehen. Hilos bleibt für die vertragsgemässe Erbringung
der von ihr geschuldeten Leistungen gegenüber dem Kunden verantwortlich. Soweit Hilos im
Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, richten sich Unterbeauftragungen zusätzlich
nach Ziffer 13 und einem allfälligen AVV.
3.5 Hilos darf geeignete technische, organisatorische oder betriebliche Änderungen
vornehmen, wenn dadurch die vereinbarte Funktionalität oder das vereinbarte
Leistungsniveau nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden
zumutbar ist.
3.6 Leistungen werden grundsätzlich remote erbracht. Vor-Ort-Einsätze erfolgen nur nach
Vereinbarung. Reisezeit ab dem Standort von Hilos in Baar wird als Arbeitszeit zu den
vereinbarten Ansätzen verrechnet. Eine Kilometerentschädigung wird nicht erhoben; weitere
effektive und vorgängig abgestimmte Auslagen, insbesondere Übernachtungs-, Park-, Material-,
Versand- oder Drittanbietergebühren, können dem Kunden weiterbelastet werden.
3.7 Termine, Meilensteine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Unverbindliche Zeitangaben sind Richtwerte.
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden,
Änderungswünschen, Umständen bei Drittanbietern, Lieferengpässen, Sicherheitsereignissen
oder höherer Gewalt verlängern Fristen angemessen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde schafft rechtzeitig und unentgeltlich alle Voraussetzungen, die für eine
ordnungsgemässe Leistungserbringung durch Hilos erforderlich sind. Dazu gehören
insbesondere:
vollständige, korrekte und aktuelle Informationen, Unterlagen und Vorgaben;
rechtzeitige Bereitstellung von Zugängen, Berechtigungen, Zugangsdaten, Schnittstellen,
Lizenzen, Testdaten, Systemen, Räumlichkeiten und Arbeitsmitteln;
Benennung mindestens einer fachlich geeigneten und entscheidungsbefugten
Ansprechperson;
rechtzeitige Prüfung, Freigabe, Abnahme und Erteilung notwendiger Entscheidungen;
Sicherstellung einer geeigneten Infrastruktur, insbesondere Stromversorgung,
Internetzugang, Netzwerk- und Systemvoraussetzungen;
Einholung aller für die Leistungserbringung notwendigen Zustimmungen, Rechte,
Lizenzen und Genehmigungen von Dritten;
Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben, insbesondere im Bereich
Datenschutz, Geheimhaltung, Immaterialgüterrechte und IT-Sicherheit.
4.2 Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der von
ihm bereitgestellten Daten, Inhalte, Weisungen, Systeme und Zugänge verantwortlich. Er
garantiert, dass deren Nutzung durch Hilos keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen
anwendbares Recht verstösst.
4.3 Soweit Datensicherungen, Archivierung, Wiederherstellbarkeit oder Disaster-RecoveryLeistungen nicht ausdrücklich vertraglich als Leistung von Hilos vereinbart sind, liegt die
Verantwortung für angemessene, aktuelle und funktionsfähige Backups beim Kunden. Vor
Eingriffen in produktive Systeme kann Hilos den Nachweis eines aktuellen Backups verlangen
und Arbeiten bis zu dessen Vorliegen sistieren.
4.4 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht
vertragsgemäss, ist Hilos von der Einhaltung betroffener Termine und Service-Level befreit.
Hilos ist berechtigt, dadurch entstehenden Zusatzaufwand nach Aufwand zu verrechnen und
vereinbarte Fristen angemessen zu verschieben.
4.5 Der Kunde informiert Hilos unverzüglich über Änderungen seiner Adresse,
Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse, Ansprechpersonen, IT-Umgebung, sicherheitsrelevanter
Umstände und sonstiger für die Leistungserbringung relevanter Tatsachen.
5. Vergütung, Spesen, Zahlung und Verzug
5.1 Vergütungen, Stundensätze, Pauschalen, Abonnementspreise, Zahlungspläne und allfällige
Zuschläge ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Preisblatt von Hilos. Alle
Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusiv Mehrwertsteuer sowie weiterer
gesetzlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.
5.2 Leistungen werden je nach Vereinbarung nach Aufwand, zum Festpreis oder als
wiederkehrendes Abonnement vergütet. Bei Leistungen nach Aufwand erfolgt die Abrechnung
anhand der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zu den vereinbarten Stundensätzen. Mangels
abweichender Vereinbarung werden angefangene Viertelstunden aufgerundet.
5.3 Festpreise umfassen ausschliesslich die ausdrücklich beschriebenen Leistungen und die
darin ausdrücklich genannten Annahmen. Zusätzliche Leistungen, Änderungen des
Leistungsumfangs, unrichtige Annahmen, zusätzliche Anforderungen, Verzögerungen in der
Mitwirkung oder nicht vorhersehbare Umstände werden nach Aufwand oder aufgrund eines
Nachtrags verrechnet.
5.4 Wiederkehrende Leistungen, insbesondere Managed Services, Wartung, Cloud-, Hosting und
Abonnementsleistungen, werden grundsätzlich im Voraus pro vereinbarter
Abrechnungsperiode verrechnet. Verbrauchsabhängige Leistungen und Leistungen nach
Aufwand können monatlich nachträglich in Rechnung gestellt werden.
5.5 Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
zahlbar. Massgeblich ist der Zahlungseingang bei Hilos.
5.6 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Hilos ist
berechtigt angemessene Mahn-, Inkasso-, Betreibungs- und
Rechtsverfolgungskosten zu verlangen. Soweit in einem Preisblatt oder Vertrag konkrete
Mahngebühren vereinbart sind, gelten diese zusätzlich.
5.7 Bei Zahlungsverzug, begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder
Nichteinhaltung eines vereinbarten Zahlungsplans ist Hilos nach vorgängiger schriftlicher
Ankündigung berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise zu sistieren, Zugänge einzuschränken
oder Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Zahlungspflicht des Kunden für
vereinbarte Mindestlaufzeiten und bereits bezogene Leistungen bleibt bestehen.
5.8 Der Kunde darf Forderungen gegenüber Hilos nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen verrechnen.
5.9 Hilos ist berechtigt, Preise für wiederkehrende Leistungen mit einer Vorankündigung von
mindestens 60 Kalendertagen auf Ende einer Abrechnungsperiode anzupassen, insbesondere
bei steigenden Kosten von Vorlieferanten, Lizenzen, Cloud- und
Telekommunikationsanbietern, Währungs- oder regulatorischen Änderungen. Erhöht sich die
Vergütung für die betroffene Leistung um mehr als 10 %, kann der Kunde diese betroffene
Dauerleistung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung kündigen, sofern die
Kündigung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Ankündigung schriftlich bei
Hilos eingeht.
6. Support, Managed Services und SLA
6.1 Die regulären Servicezeiten von Hilos sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ortszeit Schweiz, ausgenommen allgemeine gesetzliche Feiertage am Sitz von Hilos im Kanton
Zug sowie ausdrücklich vereinbarte Betriebsferien.
6.2 Störungsmeldungen sind über die von Hilos bezeichneten Supportkanäle einzureichen.
Massgeblich für den Beginn der Reaktionszeit ist der Eingang einer hinreichend vollständigen
und nachvollziehbaren Störungsmeldung innerhalb der Servicezeiten. Meldungen ausserhalb
der Servicezeiten gelten mit Beginn der nächsten Servicezeit als eingegangen, sofern nicht
schriftlich ein Bereitschafts- oder 24/7-Service vereinbart wurde.
6.3 Soweit im Vertrag oder SLA nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt für gemeldete
Störungen eine Reaktionszeit von 30 Minuten und eine Interventionszeit von 4 Stunden
innerhalb der Servicezeiten. Reaktionszeit bedeutet die Bestätigung und Aufnahme der
qualifizierten Bearbeitung. Interventionszeit bedeutet den Beginn einer geeigneten
technischen oder organisatorischen Intervention. Reaktions- und Interventionszeiten stellen
keine Behebungs-, Wiederherstellungs- oder Verfügbarkeitsgarantie dar.
6.4 Hilos ist berechtigt, Prioritäten nach vernünftigem Ermessen anhand der Auswirkung auf
den Geschäftsbetrieb, der Anzahl betroffener Nutzer, der Sicherheitsrelevanz und der
Möglichkeit von Workarounds festzulegen oder anzupassen. Der Kunde stellt Hilos die für eine
sachgerechte Priorisierung erforderlichen Informationen zur Verfügung.
6.5 Nicht enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, insbesondere:
Projekt-, Migrations-, Konzeptions- und Schulungsleistungen;
Change Requests und Erweiterungen;
Wiederherstellungsarbeiten nach Cyberangriffen, Schadsoftware, Fehlbedienung oder
Datenverlust;
Arbeiten an nicht betreuten, nicht dokumentierten, nicht lizenzierten oder nicht mehr
herstellerseitig unterstützten Systemen;
Störungen, die von Drittanbietern, Internet- oder Telekommunikationsanbietern, CloudPlattformen, Hardwareherstellern oder kundenseitiger Infrastruktur verursacht werden;
Arbeiten aufgrund unautorisierter Änderungen durch den Kunden oder Dritte.
Solche Leistungen werden nach Aufwand verrechnet.
6.6 Hilos darf für Monitoring, Fernwartung, Patch-Management und Support geeignete
Fernzugriffs-, Verwaltungs- und Monitoring-Werkzeuge einsetzen. Der Kunde sorgt für die
erforderlichen Rechte und Zustimmungen und akzeptiert die technisch bedingte Übermittlung
von Telemetrie-, Inventar-, Log- und Diagnosedaten, soweit dies zur Leistungserbringung
erforderlich ist.
Projekte, Beratung, Change Requests und Abnahme
7.1 Beratungs-, Analyse-, Planungs-, Projektmanagement-, Support- und ähnliche
Dienstleistungen gelten grundsätzlich als Auftragsleistungen. Hilos schuldet dabei sorgfältiges
Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich
schriftlich zugesichert ist.
7.2 Leistungen mit klar definiertem, abnahmefähigem Ergebnis können als Werkleistungen
vereinbart werden. Massgeblich sind die individuelle Leistungsbeschreibung und die
vereinbarten Abnahmekriterien.
7.3 Änderungswünsche werden im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens behandelt.
Auswirkungen auf Termine, Aufwand und Preis werden vor der Umsetzung schriftlich
festgehalten und vom Kunden freigegeben. Hilos ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche vor
der schriftlichen Freigabe umzusetzen.
7.4 Hilos zeigt dem Kunden die Abnahmebereitschaft einer abnahmefähigen Leistung
schriftlich an. Der Kunde prüft die Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10
Arbeitstagen, anhand der vereinbarten Abnahmekriterien und meldet wesentliche Mängel
innerhalb dieser Frist schriftlich und nachvollziehbar.
7.5 Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist keine schriftliche Rüge wesentlicher Mängel, gilt die
Leistung als abgenommen. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die
Leistung produktiv nutzt, ausser wenn die produktive Nutzung zwingend für die
Abnahmeprüfung erforderlich war und Hilos vorgängig schriftlich darauf hingewiesen wurde.
7.6 Unwesentliche Mängel, welche die vertragsgemässe Nutzung nicht erheblich
beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Hilos behebt solche
Mängel innerhalb angemessener Frist im Rahmen der Gewährleistung oder eines vereinbarten
Supports.
7.7 Sistiert oder verzögert der Kunde ein Projekt, ist Hilos berechtigt, die bis dahin erbrachten
Leistungen abzurechnen. Bei einer Sistierung von mehr als drei Monaten ist Hilos berechtigt,
Ressourcen und Termine neu zu planen; daraus entstehender Aufwand und Mehrkosten gehen
zulasten des Kunden.
Drittprodukte, Hardware und Lizenzen
8.1 Hardware, Standardsoftware, Cloud-Dienste, Telekommunikationsleistungen und sonstige
Produkte oder Dienstleistungen Dritter (nachfolgend «Drittprodukte») werden von Hilos,
soweit vereinbart, vermittelt, beschafft, integriert oder weiterverkauft. Für Drittprodukte
gelten ergänzend die Vertrags-, Lizenz-, Nutzungs-, Garantie- und Datenschutzbestimmungen
des jeweiligen Herstellers, Lieferanten oder Dienstleisters.
8.2 Der Kunde anerkennt die für Drittprodukte geltenden Bedingungen und ist für deren
Einhaltung verantwortlich. Hilos schuldet keine über die eigenen vertraglichen
Verpflichtungen hinausgehende Funktionalität, Verfügbarkeit, Kompatibilität, Supportleistung
oder Gewährleistung des Drittanbieters.
8.3 Gewährleistungs- und Garantieansprüche für Drittprodukte richten sich ausschliesslich
nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers, Lieferanten oder Lizenzgebers. Hilos wird
den Kunden bei der Geltendmachung solcher Ansprüche im angemessenen Umfang
unterstützen, soweit dies vereinbart oder zumutbar ist. Hilos kann Ansprüche, soweit rechtlich
möglich, an den Kunden abtreten.
8.4 Bei Verkauf und Lieferung von Hardware gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe an den
Kunden oder an den Transporteur auf den Kunden über. Lieferfristen beruhen teilweise auf
Informationen von Vorlieferanten und sind, soweit nicht schriftlich verbindlich zugesichert,
unverbindlich.
8.5 Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung Eigentum von Hilos. Der Kunde wirkt auf Verlangen bei der Eintragung
eines Eigentumsvorbehalts im zuständigen Register mit und darf Vorbehaltsware weder
verpfänden noch sicherungsübereignen.
8.6 Rücknahmen korrekt gelieferter, mangelfreier Hardware erfolgen nur mit vorgängiger
schriftlicher Zustimmung von Hilos und grundsätzlich nur in ungeöffneter
Originalverpackung. Software, Lizenzen, aktivierte Cloud-Dienste, kundenspezifische
Beschaffungen und Spezialanfertigungen sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen,
soweit gesetzlich zulässig.
9. Cloud, Hosting und Abonnements
9.1 Der Umfang von Cloud-, Hosting-, Backup-, Monitoring-, Managed-Service- und
Abonnementsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot, Leistungsbeschrieb
oder SLA. Hilos schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit, Wiederherstellungszeit,
Wiederherstellungspunkt, Speicherkapazität oder Performance, soweit dies nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart ist.
9.2 Hilos darf geplante Wartungsarbeiten durchführen. Solche Wartungen werden, soweit
praktikabel, ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und angemessen
angekündigt. Dringende Sicherheits-, Stabilitäts- oder Notfallmassnahmen dürfen ohne
Vorankündigung erfolgen.
9.3 Der Kunde ist für die rechtmässige Nutzung der Dienste, die Verwaltung seiner
Benutzerkonten und die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Er informiert
Hilos unverzüglich über den Verdacht auf Missbrauch oder eine Kompromittierung von
Zugangsdaten.
9.4 Hilos darf Leistungen sofort ganz oder teilweise einschränken oder sperren, wenn dies
erforderlich ist, um Sicherheitsrisiken, Rechtsverletzungen, Missbrauch, Überbeanspruchung,
Schadsoftware, Spam, Angriffe oder eine Gefährdung von Systemen, Daten oder Dritten zu
verhindern. Soweit möglich, wird Hilos den Kunden vorgängig oder unverzüglich nachträglich
informieren.
9.5 Nach Vertragsende stellt Hilos dem Kunden auf dessen schriftliches Verlangen die bei Hilos
vorhandenen Kundendaten einmalig in einem gängigen Format zur Verfügung, soweit dies
technisch möglich und rechtlich zulässig ist. Der Aufwand ist nach Aufwand
vergütungspflichtig, sofern nicht anders vereinbart. Hilos ist berechtigt, Kundendaten nach
Ablauf von 30 Kalendertagen ab Vertragsende zu löschen, soweit keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten oder ausdrücklich vereinbarte Aufbewahrungsfristen
entgegenstehen. Daten in Sicherungskopien können im Rahmen regulärer Löschzyklen später
gelöscht werden, bleiben jedoch bis dahin geschützt und werden nicht produktiv
weiterbearbeitet.
Gewährleistung und Mängelrechte
10.1 Der Kunde prüft Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt bzw.
Bereitstellung. Offensichtliche Mängel sind Hilos innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich,
nachvollziehbar und mit ausreichender Fehlerbeschreibung anzuzeigen. Versteckte Mängel
sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Soweit gesetzlich zulässig, gelten
nicht fristgerecht gerügte Mängel als genehmigt.
10.2 Bei eigenen Werkleistungen von Hilos gewährleistet Hilos während sechs Monaten ab
Abnahme, dass die Leistung bei vertragsgemässer Nutzung die ausdrücklich vereinbarten
Eigenschaften aufweist. Davon unberührt bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
10.3 Bei berechtigt gerügten Mängeln hat Hilos zunächst das Recht und die Pflicht zur
Nachbesserung. Hilos kann nach eigenem Ermessen den Mangel beseitigen, eine
Ersatzleistung erbringen oder eine angemessene Umgehungslösung bereitstellen. Schlägt die
Nachbesserung trotz angemessener Fristsetzung und mindestens zwei Versuchen endgültig
fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung für die mangelhafte
Leistung verlangen. Ein Rücktritt ist nur bei wesentlichen, nicht behebbaren Mängeln zulässig
und nur hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils.
10.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Störungen, die insbesondere
zurückzuführen sind auf:
unsachgemässe Nutzung, Bedienung oder Wartung;
Eingriffe des Kunden oder Dritter;
Änderungen der Systemumgebung, fehlende Updates oder fehlende
Herstellerunterstützung;
mangelhafte Stromversorgung, Netzwerke, Hardware, Internetverbindungen oder
Infrastruktur des Kunden;
Drittprodukte oder Leistungen Dritter;
unvollständige, fehlerhafte oder rechtswidrige Vorgaben, Daten oder Inhalte des Kunden;
höhere Gewalt, Cyberangriffe oder Schadsoftware, soweit Hilos die vereinbarten und nach
den Umständen angemessenen Schutzmassnahmen getroffen hat.
10.5 Soweit gesetzlich zulässig, sind weitergehende Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Hilos keine Gewähr dafür, dass Software, Systeme
oder Sicherheitsmassnahmen ununterbrochen, fehlerfrei, vollständig kompatibel oder
vollständig frei von Sicherheitslücken funktionieren oder dass ein bestimmtes Ergebnis
erreicht wird.
11. Immaterialgüterrechte und Nutzungsrechte
11.1 Sämtliche vorbestehenden Rechte von Hilos oder Dritten, insbesondere an Know-how,
Methoden, Konzepten, Vorlagen, Skripten, Werkzeugen, Bibliotheken, generischen
Komponenten, Dokumentationen, Software, Designs und Marken, verbleiben bei Hilos oder
dem jeweiligen Rechteinhaber.
11.2 An kundenspezifisch erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger
Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung ein nicht exklusives, nicht übertragbares und
nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang.
Eine Übertragung ausschliesslicher oder weitergehender Rechte bedarf einer ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung.
11.3 Generische, wiederverwendbare oder unabhängig entwickelte Bestandteile, Methoden,
Algorithmen, Frameworks, Bibliotheken, Know-how und Werkzeuge von Hilos verbleiben auch
dann bei Hilos, wenn sie im Rahmen eines Kundenprojekts verwendet, angepasst oder
weiterentwickelt werden.
11.4 Der Kunde darf Arbeitsergebnisse, Software und Dokumentationen nur im vertraglich
vereinbarten Umfang nutzen. Insbesondere darf er diese ohne schriftliche Zustimmung von
Hilos nicht vervielfältigen, bearbeiten, dekompilieren, weitergeben, vermieten, verkaufen,
unterlizenzieren oder Dritten zugänglich machen, soweit dies nicht durch zwingendes Recht
erlaubt ist.
11.5 Offerten, Konzepte, Analysen, Präsentationen, Ideen und Dokumente von Hilos bleiben
geistiges Eigentum von Hilos. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung weder
verwertet noch an Dritte weitergegeben werden, soweit sie nicht Vertragsgegenstand geworden
und vollständig bezahlt sind.
11.6 Für Drittsoftware und Drittservices gelten die Lizenz- und Nutzungsrechte der jeweiligen
Drittanbieter. Hilos garantiert nicht, dass diese unverändert fortbestehen oder durch den
Drittanbieter nicht geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden.
12. Geheimhaltung
12.1 Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis
zugänglich gemachten oder bekannt gewordenen Informationen, Daten, Unterlagen und
Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich, sofern diese weder offenkundig noch
allgemein zugänglich sind.
12.2 Vertrauliche Informationen dürfen ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrags verwendet
und nur solchen Mitarbeitenden, Beratern, Subunternehmern oder sonstigen beigezogenen
Dritten zugänglich gemacht werden, die diese Informationen zur Vertragserfüllung benötigen
und mindestens gleichwertigen Geheimhaltungspflichten unterstehen.
12.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt ab dem ersten Informationsaustausch, während der
Vertragsdauer und für drei Jahre nach Vertragsende. Für Geschäftsgeheimnisse sowie
Personendaten gilt sie zeitlich unbeschränkt, solange diese nicht rechtmässig allgemein
bekannt geworden sind oder gesetzliche Aufbewahrungs- bzw. Offenlegungspflichten
entgegenstehen.
12.4 Nicht vertraulich sind Informationen, die die empfangende Partei nachweislich bereits
rechtmässig kannte, ohne Geheimhaltungspflicht von einem berechtigten Dritten erhalten hat,
selbständig entwickelt hat oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher
Verpflichtung offenlegen muss. Soweit rechtlich zulässig, informiert sie die andere Partei vor
einer solchen Offenlegung.
13. Datenschutz und Informationssicherheit
13.1 Jede Partei bearbeitet Personendaten in ihrem Verantwortungsbereich unter Einhaltung
des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes
(DSG) und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union
(DSGVO).
13.2 Bearbeitet Hilos Personendaten im Auftrag des Kunden, handelt Hilos grundsätzlich als
Auftragsbearbeiterin. Hilos bearbeitet solche Daten nur im Rahmen des Vertrags, nach
dokumentierten Weisungen des Kunden und nur soweit dies für die Leistungserbringung
erforderlich ist, sofern Hilos nicht aufgrund zwingenden Rechts zu einer weitergehenden
Bearbeitung verpflichtet ist.
13.3 Für eine Auftragsbearbeitung schliessen die Parteien bei Bedarf einen separaten
Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV). Der AVV regelt insbesondere Gegenstand und Dauer der
Bearbeitung, Art und Zweck der Bearbeitung, Datenkategorien, Kategorien betroffener
Personen, Weisungsrechte, technische und organisatorische Massnahmen,
Unterstützungspflichten, Unterauftragsbearbeiter, Audit- und Kontrollrechte, Rückgabe und
Löschung. Im Widerspruchsfall geht ein AVV für datenschutzrechtliche Fragen diesen AGB vor.
13.4 Hilos trifft risikoadäquate technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der
in ihrem Verantwortungsbereich bearbeiteten Daten. Eine absolute Sicherheit kann technisch
nicht gewährleistet werden. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Auswahl angemessener
Schutzmassnahmen in seinem Verantwortungsbereich, für Rollen- und
Berechtigungskonzepte, Zugangsdaten, Datensicherungen sowie die rechtmässige
Datenbearbeitung.
13.5 Hilos darf zur Leistungserbringung Unterauftragsbearbeiter einsetzen, sofern der Kunde
hierzu im AVV oder in anderer geeigneter Form eine vorgängige allgemeine oder spezifische
Genehmigung erteilt hat. Bei einer allgemeinen Genehmigung informiert Hilos den Kunden
über beabsichtigte wesentliche Änderungen betreffend Hinzuziehung oder Ersetzung von
Unterauftragsbearbeitern, damit der Kunde aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund
Einspruch erheben kann.
13.6 Hilos informiert den Kunden ohne unangemessene Verzögerung über ihr bekannt
gewordene Verletzungen der Datensicherheit, soweit diese die im Auftrag bearbeiteten
Personendaten betreffen. Der Kunde bleibt als Verantwortlicher für gesetzlich erforderliche
Meldungen an Aufsichtsbehörden und betroffene Personen verantwortlich, soweit der AVV
nichts Abweichendes bestimmt.
13.7 Soweit Hilos oder von Hilos eingesetzte Unterauftragsbearbeiter Personendaten im
Ausland bearbeiten oder ins Ausland bekanntgeben, erfolgt dies nur unter Einhaltung der
jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Voraussetzungen. Der Kunde ist insbesondere
dafür verantwortlich, allfällige besonderen Geheimhaltungs-, Berufs- oder Branchenpflichten
vor der Beauftragung offenzulegen.
Cybersecurity-Leistungen
14.1 Cybersecurity-, Audit-, Monitoring-, Pentest-, Vulnerability-Management- und ähnliche
Sicherheitsleistungen erbringt Hilos mit fachgerechter Sorgfalt und angemessenen, dem
vereinbarten Leistungsumfang entsprechenden Methoden und Werkzeugen.
14.2 Aufgrund der fortlaufenden Entwicklung von Angriffsmethoden, unbekannter
Schwachstellen, Fehlkonfigurationen, menschlicher Fehler, Phishing, Abhängigkeiten von
Dritten und sonstiger Risiken kann Hilos jedoch weder garantieren, dass sämtliche
Schwachstellen, Sicherheitsvorfälle, Konformitätsprobleme oder Verwundbarkeiten erkannt
werden, noch dass Sicherheitsvorfälle vollständig verhindert, unverzüglich entdeckt oder
folgenlos bleiben.
14.3 Der Kunde bestätigt, dass er über alle erforderlichen Rechte, Vollmachten, Zustimmungen
und Genehmigungen verfügt, damit Hilos die vereinbarten Sicherheitsleistungen an seinen
Systemen, Anwendungen, Netzwerken, Daten und Konten durchführen darf. Der Kunde stellt
sicher, dass gegebenenfalls betroffene Dritte, Provider, Mitarbeitende und Vertragspartner die
notwendigen Zustimmungen erteilt haben.
14.4 Aktive Sicherheitstests, insbesondere Port-Scans, Netzwerk-Probing, Passworttests,
Schwachstellenscans oder Penetrationstests, erfolgen ausschliesslich im ausdrücklich
vereinbarten Umfang und nur auf den schriftlich freigegebenen Zielsystemen sowie innerhalb
vereinbarter Zeitfenster. Belastungs-, Denial-of-Service- oder vergleichbare Tests sind
ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich freigegeben wurden.
15. Haftung
15.1 Hilos haftet unbeschränkt für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht
hat, sowie für Personenschäden und in allen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung nach
zwingendem Recht unzulässig ist.
15.2 Im Übrigen haftet Hilos bei leichter Fahrlässigkeit ausschliesslich für unmittelbare,
nachgewiesene Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist pro
Schadenereignis und pro Vertragsjahr auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor Eintritt
des schädigenden Ereignisses für die konkret betroffene Leistung tatsächlich bezahlte
Vergütung begrenzt, maximal jedoch auf CHF 100'000.
15.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung von Hilos für indirekte Schäden, Folgeschäden
und mittelbare Schäden ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere entgangenen Gewinn,
Umsatzausfall, Produktions- oder Betriebsausfall, nicht realisierte Einsparungen, Verlust von
Geschäftschancen, Reputationsschäden, Kosten für Ersatzbeschaffung, Mehraufwand des
Kunden sowie Ansprüche Dritter.
15.4 Die Haftung für Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, auf denjenigen Aufwand
begrenzt, der für die Wiederherstellung der Daten aus einer aktuellen, ordnungsgemäss
erstellten und technisch lesbaren Sicherung erforderlich wäre. Hat der Kunde keine
entsprechende Sicherung erstellt, entfällt die Haftung für Datenverlust, sofern die Erstellung
oder Verwaltung von Backups nicht ausdrücklich als Leistung von Hilos vereinbart war.
15.5 Hilos haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Störungen, Unterbrüche,
Sicherheitsvorfälle, Datenverluste, Leistungsänderungen oder sonstige Schäden, die durch
Drittprodukte, Drittanbieter, Internet- oder Telekommunikationsanbieter, Cloud-Provider,
Hardwarehersteller, Schadsoftware, Cyberangriffe oder Umstände im Verantwortungsbereich
des Kunden verursacht werden, es sei denn, Hilos hat die Ursache vorsätzlich oder
grobfahrlässig herbeigeführt.
15.6 Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der Organe,
Mitarbeitenden, Hilfspersonen, Subunternehmer und Lieferanten von Hilos.
16. Höhere Gewalt
16.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen,
soweit diese auf Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen
sind. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Feuer, Epidemien, Pandemie-Massnahmen,
Krieg, Terrorismus, Unruhen, Streik, behördliche Anordnungen, Unterbrüche der Strom- oder
Telekommunikationsversorgung, Ausfälle von Vorlieferanten, erhebliche Lieferengpässe sowie
schwerwiegende Cyberangriffe auf Infrastrukturen Dritter.
16.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei möglichst rasch über das Ereignis und
dessen voraussichtliche Auswirkungen. Die Leistungspflichten werden für die Dauer und im
Umfang der Behinderung ausgesetzt. Termine verlängern sich angemessen.
16.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Kalendertage an, kann jede Partei den
betroffenen Leistungsteil schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene,
nicht stornierbare Dritt- und Beschaffungskosten sind zu vergüten.
17. Vertragsdauer und Kündigung
17.1 Projekt- und Einzelleistungsverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten
Leistungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
17.2 Wiederkehrende Leistungen, insbesondere Managed Services, Wartungs-, Support-, Cloud-,
Hosting- und Abonnementverträge, haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern im
Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
17.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sich wiederkehrende Leistungen automatisch
jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht von einer Partei unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich
gekündigt werden.
17.4 Das Recht jeder Partei zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für Hilos insbesondere vor, wenn der Kunde:
trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist wesentliche Vertragspflichten
verletzt;
mit einer Zahlung mehr als 60 Kalendertage in Verzug ist;
unzulässige, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzungen nicht unverzüglich
einstellt;
zahlungsunfähig wird, ein Konkurs-, Nachlass-, Liquidations- oder vergleichbares
Verfahren eingeleitet wird oder begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen
und er keine angemessene Sicherheit leistet.
17.5 Bei Vertragsende sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Spesen,
verbindlich bestellten Drittleistungen und Mindestvergütungen fällig. Hilos unterstützt den
Kunden auf Wunsch bei der geordneten Übergabe oder Migration. Solche Transition-,
Übergabe-, Dokumentations- und Migrationsleistungen sind nach Aufwand zu vergüten und
setzen die Begleichung aller fälligen Forderungen voraus.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Hilos kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit ändern. Für bestehende
Dauerverträge teilt Hilos Änderungen mindestens 30 Kalendertage vor ihrem Inkrafttreten in
Textform oder durch geeignete elektronische Mitteilung mit. Widerspricht der Kunde nicht vor
Inkrafttreten in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Bei fristgerechtem
Widerspruch kann Hilos den betroffenen Dauervertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens
der Änderung kündigen.
18.2 Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorgängiger
schriftlicher Zustimmung von Hilos übertragen. Hilos darf Rechte und Pflichten im Rahmen
einer Umstrukturierung, Fusion, Unternehmensübertragung oder Übertragung an ein
verbundenes Unternehmen auf eine Rechtsnachfolgerin übertragen, sofern dadurch
berechtigte Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
18.3 Mitteilungen der Parteien sind gültig an die zuletzt schriftlich oder elektronisch bekannt
gegebene Post- oder E-Mail-Adresse zu richten.
18.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines Vertrags ganz oder teilweise ungültig,
unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die betroffene Bestimmung durch eine
rechtlich zulässige Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
18.5 Auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen Hilos und dem Kunden ist ausschliesslich
materielles Schweizer Recht anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht, CISG) ist
ausgeschlossen.
18.6 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit dem Vertragsverhältnis ist Baar, Kanton Zug, Schweiz, soweit keine zwingenden
gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.